Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem belasteten Grundstück mit dinglicher Wirkung; Verpflichtung zur Übernahme der anteiligen Unterhaltungskosten einer Tiefgarage; wechselseitige Grunddienstbarkeiten; Eintragung der Vereinbarung nur in das Grundbuch des dienenden Grundstücks
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum27.01.2023
- AktenzeichenV ZR 261/21
In diesem Urteil wird erklärt, wie die Pflicht zur Instandhaltung gemeinsamer Anlagen wie einer Tiefgarage zwischen Grundstückseigentümern aufgeteilt werden kann. Es geht auch darum, wie diese Vereinbarungen im Grundbuch korrekt eingetragen werden sollten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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