Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum09.02.2024
- AktenzeichenV ZR 244/22
Es geht um die Erlaubnis, bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum von Wohnanlagen vorzunehmen, um Barrieren zu verringern, wie zum Beispiel den Einbau eines Aufzugs. Ab Dezember 2020 können Wohnungseigentümer solche Maßnahmen leichter beschließen, ohne dass alle zustimmen müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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