Eine Gebrauchsmusteranmeldung ist ab dem Zeitpunkt, zu welchem sie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GebrMG in das Register für Gebrauchsmuster eingetragen word
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.07.2026
- AktenzeichenX ZR 71/24
In diesem Urteil geht es um die Nichtigkeit eines europäischen Patents für ein Kombinationsgerät, das verschiedene Gartenarbeiten durchführen kann. Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass das Patent nicht gültig ist und die Klägerinnen erfolgreich Berufung eingelegt haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.