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§ 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert

In diesem Urteil wird entschieden, dass eine bestimmte Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht so ausgelegt werden kann, dass Verbraucher wählen dürfen, ob ein Vertrag ungültig ist oder weiterhin in einer geänderten Form bestehen bleibt. Dies betrifft die Wirksamkeit von Finanzverträgen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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