Für das Erreichen des Schwellenwerts von 500 Arbeitnehmern nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG sind Arbeitnehmer nicht deswegen wechselseitig zuzur
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.06.2026
- AktenzeichenII ZB 11/25
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern einen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern haben müssen. Das Gericht hat entschieden, dass in diesem Fall die Mitarbeiter von Tochterunternehmen nicht zu den eigenen Mitarbeitern addiert werden dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.