Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei Vorlage der Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung; elektronische Aktenführung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 483/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Rechtsanwalt selbst prüfen muss, ob Fristen eingehalten werden, wenn ihm Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Handlung vorgelegt werden. Diese Prüfpflicht gilt sowohl für Papierakten als auch für elektronische Akten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.