(Ausgleich von sogenannten Grundrenten-Entgeltpunkten)
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 360/22
In diesem Urteil geht es um den Ausgleich von Entgeltpunkten, die während einer Ehe für eine langjährige Versicherung erworben wurden, wenn es zu einer Scheidung kommt. Das Gericht entschied, dass diese Entgeltpunkte auch in der Phase, in der noch keine Rente bezogen wird, ausgleichspflichtig sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die Anordnung einer Betreuung und die Bestimmung des Aufgabenkreises erfolgt ebenso wie deren Aufhebung oder Einschränkung ausschließlich im Interesse
- 1. Für die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 312 Nr. 4 FamFG muss das nach § 321 Abs. 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den
- Persönliche Anhörung des Kindes durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren über einen Umgangsausschluss
- Berücksichtung eines Geheimhaltungsinteresses bei der Bemessung der Beschwer durch eine Auskunftsverpflichtung im Zugewinnausgleichsverfahren
- 1. Die Entscheidung der Eltern, ihr in einer Einrichtung untergebrachtes minderjähriges Kind zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken zwangsbehan