Unerlaubte Handlung: Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Restschadensersatz
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.11.2023
- AktenzeichenX ZR 83/20
In diesem Urteil geht es um die Fristen, nach denen man Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Es wird erklärt, dass die Frist für den Restschadenersatz nicht erst nach der Verjährung beginnt, sondern bereits mit dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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