Die Voraussetzung einer örtlichen Wartezeit von nunmehr mindestens zwei Jahren ununterbrochener rechtsanwaltlicher Tätigkeit in dem vorgesehenen Amtsb
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.07.2026
- AktenzeichenNotZ (Brfg) 6/25
2. Für Privatpersonen ist dieses Urteil in der Regel nicht relevant, da es hauptsächlich um berufsrechtliche Regelungen für Anwälte und Notare geht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.