(Reiseleistungen als Gegenstand einer Gattungsschuld; Ausübung des Bestimmungsrechts durch einen Reiseveranstalter)
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum14.02.2023
- AktenzeichenX ZR 18/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Reiseveranstalter für eine Überraschungsreise klarmachen muss, welche Leistungen genau erbracht werden. Wenn beispielsweise ein Musicalbesuch geplant war und dieser ausfällt, kann der Reisende einen Teil des Preises zurückfordern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.