Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer im Policenmodell: Hinweispflicht hinsichtlich der Nichtangehörigkeit zur einem Sicherungsfonds; Aufklärungspflicht zur Widerspruchsfrist bei verspäteter Annahmeerklärung nach Ablauf der Antragsbindungsfrist
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.02.2024
- AktenzeichenIV ZR 32/22
In diesem Urteil ging es darum, ob Lebensversicherer ihre Kunden darüber informieren müssen, dass sie nicht zu einem Sicherungsfonds gehören, sowie um die Aufklärungspflicht über Widerspruchsfristen bei verspäteter Annahme eines Vertrags. Ein Lebensversicherer wurde in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe auf diese Punkte hingewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.