Markenverletzungsverfahren: Anspruch der obsiegenden Partei auf Urteilsbekanntmachung bei berechtigtem Interesse - PIERRE CARDIN
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.02.2024
- AktenzeichenI ZR 217/22
In diesem Urteil geht es um die das Rechte von Markeninhabern bei Verletzungen ihrer Markenrechte. Es wird entschieden, dass die obsiegende Partei auch bei bestimmten Klagen das Recht hat, das Urteil öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.