Verjährungsfristbeginn bei Klärung in Vorabentscheidungsverfahren und entgegenstehender nationaler höchstrichterlicher Rechtsprechung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.03.2024
- AktenzeichenIX ZR 138/22
In diesem Urteil geht es um die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die aus einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung resultieren. Die Verjährungsfrist beginnt nicht sofort nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, sondern erst, wenn das einstweilige Verfahren abgeschlossen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.