Zwingende Zustellvorschrift bei Zustellung eines Versäumnisurteils
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.03.2023
- AktenzeichenVIII ZR 99/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass das Datum der Zustellung eines Versäumnisurteils auf dem Umschlag vermerkt werden muss. Wenn diese Vorschrift nicht eingehalten wird, gilt das Schriftstück erst als zugestellt, wenn der Empfänger es tatsächlich erhält.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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