Verjährungsfrist bei Anspruch auf Patentübertragung - Automatisierte Wärmebehandlung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2024
- AktenzeichenX ZR 9/23
In diesem Urteil geht es um die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Patentübertragung. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anspruch auf Patentübertragung nicht der langen Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegt, sondern der regulären dreijährigen Verjährung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.