Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Amtsermittlungspflicht in Fällen der Auswahl eines Berufsbetreuers statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 285/22
In diesem Urteil geht es um ein Betreuungsverfahren für eine Person, die aufgrund einer schweren Demenz Unterstützung braucht. Es wurde entschieden, dass eine Berufsbetreuerin anstelle der Tochter als Betreuerin eingesetzt wird, weil die Tochter sich nicht gut um die Mutter gekümmert hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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