Verlegung einer Hochzeit aufgrund pandemiebedingter Beschränkungen: Unmöglichkeit der fotografischen Begleitung der Hochzeit; ergänzende Vertragsauslegung
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum27.04.2023
- AktenzeichenVII ZR 144/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Fotografin nicht von ihrer Verpflichtung entbunden ist, eine Hochzeit zu fotografieren, nur weil die Feier aufgrund von Corona-Beschränkungen verlegt werden musste. Die Hochzeitsfeier konnte in kleinerem Rahmen stattfinden, also blieb die Leistung grundsätzlich möglich.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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