Teilaufnahme eines durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits; Haftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführers für Insolvenzverschleppungsschäden von Neugläubigern
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.07.2024
- AktenzeichenII ZR 206/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Rechtsstreit, der wegen eines Insolvenzverfahrens unterbrochen wurde, auch teilweise wieder aufgenommen werden kann. Außerdem wird behandelt, dass ein ehemaliger Geschäftsführer für Schäden haften kann, die während seiner Amtszeit entstanden sind, selbst wenn die betroffenen Gläubiger erst nach seinem Ausscheiden neue Verträge mit der Firma geschlossen haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.