Eheregister: Eintragung von einvernehmlichen Ehescheidungen vor dem italienischen Zivilstandsbeamten ohne vorherige Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenXII ZB 187/20
Es geht um die Eintragung einer einvernehmlichen Ehescheidung in das Eheregister in Deutschland, die vor einem italienischen Zivilstandsbeamten stattgefunden hat. Das Gericht hat entschieden, dass dafür keine vorherige Anerkennung durch die deutsche Justiz nötig ist.
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