Widerruf eines Darlehensvertrags wegen fehlerhafter Bezeichnung eines Bausparvertrags als verbundenes Geschäft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.10.2024
- AktenzeichenXI ZR 19/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Darlehensvertrag rückgängig gemacht werden kann, wenn die Informationen über einen Bausparvertrag falsch sind. Der Bausparvertrag wurde als verbundenes Geschäft bezeichnet, was hier nicht zutrifft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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