Lebensversicherungsvertrag mit Einmalprämie: Rückabwicklung nach Widerruf
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.06.2023
- AktenzeichenIV ZR 52/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Lebensversicherungsvertrag mit einer Einmalprämie nicht von bestimmten gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen ist. Wenn der Vertrag widerrufen wird, haben die Betroffenen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Prämie, aber sie müssen Verluste aus den investierten Anlagen berücksichtigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils