Compliance & Regulatory Monitor

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Europäischen Insolvenzverordnung: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer selbständig gewerblich oder freiberuflich tätigen natürlichen Person bei einer ausgeübten Tätigkeit ohne Einsatz von Personal und Vermögenswerten

In diesem Fall wird der Europäische Gerichtshof gefragt, wo ein Insolvenzverfahren für eine selbständig tätige Person eröffnet werden kann. Es geht um die Klärung, ob der Ort der Tätigkeit als Niederlassung gilt, auch wenn keine Mitarbeiter oder Vermögenswerte vorhanden sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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