(Geltendmachung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers gemäß § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a.F. bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung)
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum19.07.2023
- AktenzeichenIV ZR 268/21
In diesem Urteil geht es darum, wann ein Versicherungsnehmer sein Widerspruchsrecht geltend machen kann, wenn die entsprechende Belehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Es wird festgestellt, dass dies unter bestimmten, schweren Umständen unzulässig sein kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.