(Beginn der Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters über die Miete)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum12.07.2023
- AktenzeichenVIII ZR 375/21
In diesem Urteil ging es um den Auskunftsanspruch von Mietern bezüglich der Höhe ihrer Miete. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Auskunft erst mit dem Auskunftsverlangen des Mieters beginnt und nicht schon beim Abschluss des Mietvertrags.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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