(Beginn der Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters über die Miete)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum12.07.2023
- AktenzeichenVIII ZR 125/22
In diesem Urteil wird geklärt, wann die Verjährungsfrist für das Auskunftsrecht eines Mieters über die Miete beginnt. Sie startet nicht schon mit dem Mietvertrag, sondern erst, wenn der Mieter die Auskunft anfordert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung