(Voraussetzungen einer Aussetzung nach § 8 Abs. 1 S. 1 KapMuG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.07.2023
- AktenzeichenXI ZB 11/21
In diesem Urteil ging es um einen Rechtsstreit, in dem ein Kläger die Verantwortlichen eines Schiffsfonds auf Schadensersatz verklagt hat. Dabei wurde entschieden, dass das Verfahren gegen einen der Beklagten fortgesetzt werden kann, da diese nicht als Prospektverantwortliche angesehen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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