Kündigungsrecht einer Sparkasse bei einem Prämiensparvertrag mit Verhältnisprämienstaffel
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.07.2023
- AktenzeichenXI ZR 221/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Sparkasse nicht einfach einen Prämiensparvertrag kündigen kann, solange der Sparer noch nicht die höchste Prämienstufe erreicht hat. Kontoabhebungen des Sparers dürfen nicht dazu führen, dass die Kündigung der Sparkasse unwirksam wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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