Compliance & Regulatory Monitor

Geltendmachung von Deckungsansprüchen aus Kfz-Haftpflichtversicherung wegen Beschädigung mitgeführten Ernteguts

In diesem Urteil ging es darum, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Erntegut haftet, wenn die Erntemaschine, hier ein Traubenvollernter, auch als Transportmittel für das Erntegut fungiert. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung nicht für Schäden an den Trauben zahlen muss, wenn diese durch Hydrauliköl im Inneren der Maschine verunreinigt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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