Geltendmachung von Deckungsansprüchen aus Kfz-Haftpflichtversicherung wegen Beschädigung mitgeführten Ernteguts
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum19.07.2023
- AktenzeichenIV ZR 384/22
In diesem Urteil ging es darum, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Erntegut haftet, wenn die Erntemaschine, hier ein Traubenvollernter, auch als Transportmittel für das Erntegut fungiert. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung nicht für Schäden an den Trauben zahlen muss, wenn diese durch Hydrauliköl im Inneren der Maschine verunreinigt werden.
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