Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Personengesellschaft: Einziehungsermächtigung des Insolvenzverwalters bei nachrangigen Zinsforderungen; Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters für die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.11.2023
- AktenzeichenII ZR 69/22
In diesem Urteil geht es um die Insolvenz einer Personengesellschaft und die Rechte des Insolvenzverwalters. Besonders wird erklärt, dass nachrangige Zinsforderungen nur dann von ihm eingezogen werden können, wenn sie richtig angemeldet wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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