Pauschalreisevertrag: Rücktritt vor Reisebeginn wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise; Absehbarkeit eines Risikos; Inkaufnahme des sich aus der Ungewissheit ergebenden Risikos
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.11.2023
- AktenzeichenX ZR 115/22
In diesem Urteil geht es um einen Reisenden, der vor Beginn seiner Pauschalreise wegen der Covid-19-Pandemie zurücktreten wollte. Der Gerichtshof hat entschieden, dass ihm dies nicht erlaubt ist, da er sich beim Buchen der Reise bewusst war, dass es Risiken gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl