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Erbengemeinschaft: Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens

In diesem Urteil geht es um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, wenn ein Erbe in Insolvenz ist. Der Schuldner kann die Erbschaft annehmen oder ablehnen, aber nur er kann auch die Versäumung der Frist überprüfen, um die Erbschaft anzufechten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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