Bauträgervertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen: Wirksamkeit einer im Erwerbsvertrag verwendeten Formularklausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine Tochtergesellschaft des Bauträgers; Geltendmachung von Mängelansprüchen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Prozessstandschafter der Erwerber; rechtsmissbräuchliches widersprüchliches Verhalten der GdWE bei Berufung auf das Fehlen einer wirksamen Abnahme gegenüber der vom Bauträger erhobenen Einrede der Verjährung der geltend gemachten Mängelansprüche
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum09.11.2023
- AktenzeichenVII ZR 241/22
In diesem Urteil geht es um einen Bauträgervertrag, in dem es um die Abnahme von gemeinschaftlichem Eigentum wie Eigentumswohnungen geht. Eine Klausel, die die Abnahme durch eine mit dem Bauträger verbundene Firma erlaubt, ist unwirksam.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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