Zehnjährige Verjährungsfrist für den Anspruch auf Bauträgervergütung
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum07.12.2023
- AktenzeichenVII ZR 231/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass der Anspruch auf Zahlung für Bauträgerleistungen einer Eigentumswohnung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren hat. Dies bedeutet, dass die Geldforderung nicht nach drei Jahren, sondern nach zehn Jahren verjährt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.