(Haftung einer Steuerberatungsgesellschaft aufgrund der Durchführung eines Treuhandvertrags; Vorschriften des Geldwäschegesetzes als mögliche Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.04.2026
- AktenzeichenXI ZR 232/23
In diesem Urteil geht es um die Haftung einer Steuerberatungsgesellschaft wegen eines Treuhandvertrags und die Fragen, ob Vorschriften des Geldwäschegesetzes als Schutzgesetze betrachtet werden können. Das Gericht entschied, dass diese Vorschriften keine ausreichende Schutzwirkung bieten, um den Schaden der Klägerin zu decken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.