Compliance & Regulatory Monitor

Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei Nichtangabe der gesetzlich geforderten Beweismittel

Es geht darum, dass ein Antrag auf einen Erbschein nicht abgewiesen werden kann, wenn der Antragsteller Beweismittel nicht nennen kann, ohne selbst schuld zu sein. Das Nachlassgericht ist verpflichtet, selbst Nachforschungen zu machen, wenn der Antrag unzureichend ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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