Rechtskraftbindung eines zurückweisenden Wiedereinsetzungsbeschlusses und Pflicht zur Anfechtung mit dem statthaften Rechtsmittel
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.05.2026
- AktenzeichenVI ZB 13/25
In diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen wurde. Damit ist die Berufung der Klägerin unzulässig, weil sie die Frist verpasst hat, und ihre Gründe dafür nicht ausreichen.
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