Wirksamkeit einer Klausel in Mobilfunkdienstleistungsvertrag zur Nutzung bestimmter Endgeräte - Mobilfunkvertrag, Endgerätewahlfreiheit
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum04.05.2023
- AktenzeichenIII ZR 88/22
In diesem Urteil geht es darum, dass Verbraucher die Freiheit haben, die Geräte selbst zu wählen, mit denen sie ihren Mobilfunkvertrag nutzen. Eine Klausel, die diese Wahl einschränkt, ist ungültig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.