Kosten einer Bonitätsauskunft als Verzugsschaden
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.06.2026
- AktenzeichenVII ZR 93/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Kosten für eine Bonitätsauskunft über einen Schuldner nicht als Schaden ersetzt werden müssen, wenn der Gläubiger diese Auskunft nicht für notwendig hielt, um seine Rechte durchzusetzen. Der Gläubiger muss nachweisen, dass die Bonitätsauskunft in seinem Fall erforderlich war.
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