Haftung des Motorherstellers wegen Schutzgesetzverletzung in einem sog. Dieselfall: Sonderpflicht des Fahrzeugherstellers zur Ausgabe einer mit den gesetzlichen Vorgaben konvergierenden Übereinstimmungsbescheinigung; Motorhersteller als Gehilfe des Fahrzeugherstellers; Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers für ein Verschulden des Fahrzeugherstellers
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum10.07.2023
- AktenzeichenVIa ZR 1119/22
Es geht um die Haftung von Motorherstellern in einem Diesel-Fall. Der Fahrzeughersteller muss eine Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen, der Motorhersteller jedoch nicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.