Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.07.2026
- AktenzeichenXI ZR 158/24
In diesem Urteil geht es um eine rechtliche Auseinandersetzung, bei der eine Person (der Kläger) Geld von einer anderen Person (der Beklagten) zurückfordern wollte. Der Kläger hatte Geld überwiesen, und das Gericht entschied, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung hat, weil eine erforderliche Anweisung fehlte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.