Eine im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Bauverpflichtung begründet regelmäßig keine Primärverpflichtung, sondern eine Obliegenheit des G
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum17.07.2026
- AktenzeichenV ZR 153/25
In diesem Urteil geht es um eine Bauverpflichtung im Rahmen eines Einheimischenmodells, bei dem Grundstücke zu vergünstigten Preisen verkauft werden. Die Verpflichtung, das Grundstück zu bebauen, ist keine rechtlich zwingende Pflicht, sondern nur eine Obliegenheit, die vom Käufer erwartet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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