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Berufungszulassung: Nachholung der vom erstinstanzlichen Gericht unterlassenen Zulassungsprüfung durch das Berufungsgericht vor Verwerfung des Rechtsmittels mangels ausreichender Beschwer; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei unterlassener Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung

Das Gericht hat entschieden, dass es notwendig ist, eine Zulassungsprüfung für die Berufung nachzuholen, wenn das vorherige Gericht keine gemacht hat. Dies ist wichtig, wenn der Wert des strittigen Gegenstandes über 600 € liegt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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