Elektronischer Rechtsverkehr: Erforderlichkeit eines Dienstsiegels bei Übermittlung des Vollstreckungsantrags der Vollstreckungsbehörde über das besondere elektronische Behördenpostfach
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum28.09.2023
- AktenzeichenV ZB 16/23
Es geht um die Übermittlung eines Vollstreckungsantrags der Vollstreckungsbehörde über ein spezielles elektronisches Postfach. Der Antrag kann mit einer einfachen Signatur eingereicht werden; ein Dienstsiegel ist nicht nötig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.