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Immobilienkauf: undichtes Terrassendach als Sachmangel; Aufklärungspflicht des Verkäufers

In diesem Urteil geht es um den Verkauf eines Hauses mit einer undichten Terrasse. Wenn Wasser durch das Dach eindringt, gilt das als Sachmangel, den der Verkäufer dem Käufer mitteilen muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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