Publikumspersonengesellschaft: Zulässigkeit des Auskunftsersuchens eines Gesellschafters mit dem Ziel der Verwendung von Namen, Anschriften und Beteiligungshöhe der Mitgesellschafter zur Unterbreitung von Kaufangeboten für ihre Anteile
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.10.2023
- AktenzeichenII ZB 3/23
In diesem Urteil ging es darum, dass ein Gesellschafter Informationen über seine Mitgesellschafter anfordern wollte, um ihnen Kaufangebote für ihre Anteile zu machen. Das Gericht entschied, dass der Gesellschafter das Recht auf diese Informationen hat und dass es keinen Missbrauch darstellt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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