Deliktische Haftung des Motorherstellers in einem sog Dieselfall: Täuschung der Genehmigungsbehörde bei fehlender Grenzwertkausalität
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum06.11.2023
- AktenzeichenVIa ZR 535/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Motorhersteller nicht für sittenwidriges Verhalten haftet, weil er die Genehmigungsbehörde nicht getäuscht hat. Es ging um den Vorwurf, dass eine Software zur Abgasreinigung manipuliert wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.