Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Investitionen: Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Erbringung von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis für eine juristische Person; Verschulden des Organs; Beschränkung der straf- und haftungsrechtlichen Verantwortung bei internen Zuständigkeitsregelungen - Haftung eines Organs für unerlaubte Bankgeschäfte
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.11.2023
- AktenzeichenIII ZR 105/22
In diesem Urteil wird geklärt, wer haftet, wenn jemand ohne Erlaubnis Bankgeschäfte macht. Wenn eine Firma Bankgeschäfte tätigt, sind die verantwortlich, die in der Firma in Leitungsfunktionen tätig sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24