Gesetzlicher Entgeltausschluss gilt für Provisionsvereinbarungen des Wohnungsvermittlers mit Mieter und Vermieter
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum21.05.2026
- AktenzeichenI ZR 224/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Wohnungsvermittler kein Recht hat, Provisionen von Mietern oder Vermietern zu verlangen, wenn er auch der Verwalter der betreffenden Wohnung ist. Das heißt, wenn er die Wohnung selbst verwaltet, ist er nicht berechtigt, zusätzlich Geld für die Vermittlung zu verlangen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.