Anzuwendendes Recht bei Mietvertrag mit ausländischem Vermieter: Binnensachverhalt bei Belegenheitsort der Mietwohnung in Deutschland; Unwirksamkeit des Zeitmietvertrags trotz Wahl des ausländischen Rechts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum29.11.2023
- AktenzeichenVIII ZR 7/23
Das Gericht hat entschieden, dass ein Mietvertrag mit einem ausländischen Vermieter nicht gültig ist, wenn wichtige rechtliche Anforderungen nicht erfüllt sind. Insbesondere fehlt die schriftliche Mitteilung über einen Befristungsgrund, was bedeutet, dass der Mietvertrag als unbefristet gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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