Fortbestehen des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung bis zum Eintritt des Leistungserfolgs; Verhinderung des Rechtserwerbs durch Geltendmachung der Verjährungseinrede
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum13.10.2023
- AktenzeichenV ZR 161/22
In diesem Urteil geht es um den Anspruch auf Eigentumsverschaffung eines Grundstücks. Ein Käufer kann sein Recht auf Eigentum durch die Einrede der Verjährung nicht mehr verlieren, sofern er alle nötigen Schritte unternommen hat, um das Eigentum zu erwerben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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